07451/60041
Arbeits- und Sozialrecht Rechtsanwalt Hans-Uwe Beier

Ihr Rechtsanwalt für Sozialrecht in Horb am Neckar

Ein abgelehnter Leistungsantrag, ein unverständlicher Bescheid oder eine Auseinandersetzung mit der Krankenkasse kann persönliche und wirtschaftliche Fragen aufwerfen. Ich berate und vertrete Sie in Horb am Neckar bei sozialrechtlichen Anliegen und unterstütze Sie dabei, Ihre Situation rechtlich einzuordnen.

Unterstützung bei Bescheiden und Sozialleistungen

Im Mittelpunkt steht Ihr konkretes Anliegen: Welche Leistung haben Sie beantragt? Wie begründet die zuständige Stelle ihre Entscheidung? Welche Unterlagen liegen bereits vor? Ich prüfe mit Ihnen die vorhandenen Informationen und bespreche, welche weiteren Schritte in Betracht kommen.

  • Prüfung von Bescheiden und sozialrechtlichen Ansprüchen
  • Unterstützung bei Auseinandersetzungen mit Krankenkassen und Behörden
  • Beratung zu Erwerbsminderungsrenten
  • Unterstützung bei Fragen zu Reha-Leistungen
  • Vertretung gegenüber den zuständigen Stellen und erforderlichenfalls vor Gericht

Typische Anliegen in der sozialrechtlichen Beratung

Eine beantragte Leistung wird abgelehnt, Unterlagen werden nachgefordert oder die Entscheidung entspricht nicht dem, was Sie beantragt haben. Vielleicht möchten Sie zunächst verstehen, wie ein Bescheid zu bewerten ist. Die Beratung setzt bei Ihrem tatsächlichen Sachverhalt an und berücksichtigt den bisherigen Verlauf des Verfahrens.

Auch bei Fragen rund um Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen kommt es auf die vollständigen Unterlagen und die Begründung der zuständigen Stelle an. Eine Einschätzung erfolgt deshalb anhand Ihres Einzelfalls.

Unterlagen für das Erstgespräch

  • Den vollständigen Bescheid mit Anlagen und Angaben zum Erhalt
  • Den ursprünglichen Antrag und gegebenenfalls ergänzende Anträge
  • Schriftwechsel mit Krankenkasse, Behörde oder anderem Sozialleistungsträger
  • Bereits eingereichte Nachweise und vorhandene Unterlagen zum streitigen Anspruch
  • Eine kurze Übersicht über den bisherigen Ablauf und Ihr Anliegen

So läuft die Beratung im Sozialrecht ab

Im Gespräch klären wir zunächst, welche Entscheidung oder Leistung betroffen ist und welches Ziel Sie verfolgen. Ich prüfe die Unterlagen und erläutere die rechtlichen Möglichkeiten und Risiken. Danach besprechen wir die nächsten Schritte, den Umfang der weiteren Beauftragung und die Vergütung. Bitte weisen Sie bei der Terminvereinbarung auf bereits bekannte Fristen oder anstehende Termine hin.

Häufige Fragen zum Sozialrecht

Kann ich einen ablehnenden Bescheid prüfen lassen?

Ja. Bringen Sie den vollständigen Bescheid, die dazugehörigen Anträge und den bisherigen Schriftwechsel mit. Anhand dieser Unterlagen besprechen wir die Entscheidung und mögliche weitere Schritte.

Beraten Sie bei Streitigkeiten mit einer Krankenkasse?

Ja. Die Beratung umfasst auch die Prüfung geltend gemachter Ansprüche gegenüber Krankenkassen. Welche Unterstützung im konkreten Fall möglich ist, klären wir anhand Ihres Anliegens.

Unterstützen Sie bei Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen?

Ja. Diese Themen gehören zum Leistungsangebot meiner Kanzlei. Hilfreich sind alle vorhandenen Antragsunterlagen, Bescheide und Nachweise, die sich auf die betreffende Leistung beziehen.

Was ist bei einer Frage zum Arbeitsverhältnis?

Bei Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Arbeitsvertrag finden Sie weitere Informationen auf der eigenen Seite zum Arbeitsrecht.

Ihr sozialrechtliches Anliegen besprechen: Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Horb am Neckar oder rufen Sie unter 07451 / 60041 an.