Handelsrecht – Ihr Rechtsanwalt für Handelsrecht in Horb am Neckar
Rechtsberatung im Handelsrecht für Unternehmen und Selbständige
Das Handelsrecht bildet die Grundlage geschäftlicher Beziehungen zwischen Unternehmen. Als Rechtsanwalt in Horb am Neckar unterstütze ich Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte aus Handelsgeschäften, Lieferbeziehungen usw., insbesondere bei der Prüfung von kaufmännischen Verträgen und berate ich Sie in gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Leistungen im Handelsrecht
- Erstellung und Prüfung von Handels-, Gesellschafts- und Lieferverträgen
- Gestaltung rechtssicherer AGB, Ein- und Verkaufsbedingungen
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Lieferproblemen und Vertragsverletzungen
- Schadensersatz- und Gewährleistungsrecht
Zielgruppe
- mittelständische Unternehmen
- Gewerbetreibende, Selbstständige und Start-ups
Ziel: rechtliche Sicherheit, klare Verträge und schnelle Konfliktlösung.
Typische Anliegen aus dem Geschäftsalltag
Ein Lieferant hält Vereinbarungen nicht ein, ein Vertrag enthält unklare Haftungsregelungen oder die Einkaufsbedingungen des Geschäftspartners weichen von den eigenen AGB ab. Solche Fragen können laufende Geschäftsbeziehungen und die wirtschaftliche Planung belasten. Ich unterstütze Unternehmen und Selbstständige dabei, die Vertragslage zu prüfen und das weitere Vorgehen abzuwägen.
So bereiten Sie das Beratungsgespräch vor
Hilfreich sind der Vertrag einschließlich Anlagen, Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen, AGB, Lieferscheine und die bisherige Korrespondenz. Notieren Sie, was vereinbart wurde, wo das Problem liegt und welches Ergebnis Sie erreichen möchten. Auch bereits gesetzte Fristen oder gerichtliche Schreiben sind für die Einschätzung wichtig.
Von der Vertragsprüfung zum weiteren Vorgehen
Im Gespräch besprechen wir Ihren Sachverhalt und Ihre Ziele. Auf Grundlage der Unterlagen prüfe ich die rechtlichen Möglichkeiten und erläutere mögliche Risiken. Anschließend stimmen wir die nächsten Schritte ab, etwa die Überarbeitung eines Vertrags, die Kontaktaufnahme mit dem Geschäftspartner oder die Durchsetzung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen. Der Umfang der Beauftragung und die Vergütung werden dabei besprochen.
Häufige Fragen zum Handelsrecht
Kann ich einen Vertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?
Ja. Gegenstand der Beratung können insbesondere Leistungsumfang, Zahlungsbedingungen, Haftung, Gewährleistung und die Beendigung der Zusammenarbeit sein. Welche Punkte besondere Aufmerksamkeit benötigen, hängt vom konkreten Geschäft ab.
Unterstützen Sie auch bei bestehenden Lieferstreitigkeiten?
Ja. Ich prüfe die Vereinbarungen und den bisherigen Ablauf und bespreche mit Ihnen, welche Ansprüche oder Einwendungen in Betracht kommen. Auch eine außergerichtliche Lösung kann Gegenstand der Beratung sein.
Wer hilft, wenn eine Rechnung unbezahlt bleibt?
Bei offenen Zahlungsansprüchen unterstütze ich Sie auch beim Forderungseinzug im In- und Ausland. Bei Vergütungsfragen aus Werkverträgen finden Sie weitere Informationen unter Werkvertragsrecht.
Ihr Anliegen im Handelsrecht besprechen: Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Horb am Neckar oder rufen Sie unter 07451 / 60041 an.