07451/60041
Arbeits- und Sozialrecht Rechtsanwalt Hans-Uwe Beier

Ihr Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Horb am Neckar

Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein angebotener Aufhebungsvertrag kann den beruflichen Alltag grundlegend verändern. Auch für Arbeitgeber entstehen bei Personalentscheidungen und der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen rechtliche Fragen. Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebe in Horb am Neckar zu ihrem konkreten arbeitsrechtlichen Anliegen.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Sie haben ein Schreiben Ihres Arbeitgebers erhalten, möchten eine Vereinbarung prüfen lassen oder streiten über eine Zahlung? Gemeinsam betrachten wir Ihre Situation, die vorhandenen Unterlagen und das Ergebnis, das Sie erreichen möchten. Ich erläutere Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte.

  • Prüfung von Kündigungen und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung zu Abmahnungen und Aufhebungsverträgen
  • Prüfung und Durchsetzung von Lohn- und Urlaubsansprüchen
  • Prüfung möglicher Abfindungsansprüche und entsprechender Vereinbarungen
  • Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen

Beratung für Arbeitgeber und Betriebe

Ich unterstütze Unternehmen und Selbstständige bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen sowie bei Konflikten im laufenden oder zu beendenden Arbeitsverhältnis. Dazu gehört die Prüfung der Voraussetzungen einer beabsichtigten Kündigung ebenso wie die Beratung zu bestehenden Auseinandersetzungen. Rechtliche und betriebliche Gesichtspunkte werden dabei gemeinsam betrachtet.

Typische Anliegen in der Beratung

Ein Arbeitnehmer möchte einen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift verstehen. Ein Betrieb benötigt Unterstützung bei einer arbeitsvertraglichen Regelung. Oder nach einer Kündigung bestehen unterschiedliche Vorstellungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Welche Lösung in Betracht kommt, hängt von den Vereinbarungen, dem tatsächlichen Ablauf und den jeweiligen Zielen ab.

Diese Unterlagen helfen beim Erstgespräch

  • Arbeitsvertrag und ergänzende Vereinbarungen
  • Kündigung, Abmahnung oder Entwurf des Aufhebungsvertrags
  • Angaben dazu, wann ein betreffendes Schreiben eingegangen ist
  • Abrechnungen und eine Übersicht streitiger Zahlungsansprüche
  • Bisheriger Schriftwechsel und eine kurze zeitliche Zusammenfassung

So läuft die arbeitsrechtliche Beratung ab

Wir besprechen zunächst den Anlass Ihrer Anfrage und Ihre Ziele. Nach Prüfung der Unterlagen erläutere ich Möglichkeiten und erkennbare Risiken. Anschließend stimmen wir ab, welche weiteren Schritte beauftragt werden sollen, beispielsweise eine Stellungnahme, Verhandlungen oder die Vertretung vor Gericht. Umfang und Vergütung der Beauftragung werden besprochen. Bitte nennen Sie bei der Terminvereinbarung bereits bekannte Termine oder Fristen.

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Kann ich einen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?

Ja. Bringen Sie den vollständigen Entwurf und Ihren Arbeitsvertrag mit. Wir besprechen die vorgeschlagenen Regelungen anhand Ihrer persönlichen Situation.

Beraten Sie sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer?

Mein Leistungsangebot richtet sich an beide Gruppen. Ob ich Ihr konkretes Mandat übernehmen kann, wird bei der Anfrage geprüft.

Unterstützen Sie auch kleinere Betriebe?

Ja. Auch kleinere Unternehmen und Selbstständige können sich mit arbeitsrechtlichen Fragen an meine Kanzlei wenden. Bei kaufmännischen Vertragsfragen finden Sie weitere Informationen unter Handelsrecht.

Geht es bei Ihnen um einen Bescheid oder eine Sozialleistung?

Für Fragen zu Krankenkassen, Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen besuchen Sie die eigene Seite zum Sozialrecht.

Ihr Anliegen im Arbeitsrecht besprechen: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Horb am Neckar oder rufen Sie unter 07451 / 60041 an.