Patent- und Markenrecht – Ihr Rechtsanwalt für den Schutz Ihrer Marke, Ihres Gebrauchsmusters oder Patents in Horb am Neckar
Ihre Produkte, Ideen und Marken verdienen Schutz. Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie bei der Anmeldung, Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte.
Leistungen im Patent- und Markenrecht
- Beratung zu Marken, Logos und Unternehmensnamen
- Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken
- Prüfung von Lizenzverträgen
- Durchsetzung von Ansprüchen bei Patent- und Markenverletzungen
- Abwehr unberechtigter Abmahnungen
- Beratung im Wettbewerbsrecht
Für wen?
- Unternehmen
- Start-ups
- Entwickler, Erfinder
Ziel: langfristiger Schutz Ihrer Marke und rechtssichere Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Marken und technische Entwicklungen im Unternehmensalltag
Sie möchten eine neue Marke aufbauen, einen Lizenzvertrag prüfen lassen oder sich gegen die Nutzung eines Kennzeichens durch Dritte wenden? Auch bei Fragen zu technischen Schutzrechten ist zunächst wichtig, das Vorhaben und die vorhandenen Unterlagen genau zu betrachten. Ich berate Unternehmen, Start-ups, Entwickler und Erfinder zu ihrem konkreten Anliegen und den möglichen nächsten Schritten.
Wenn Schutzrechte oder Abmahnungen zum Streit führen
Ein Konflikt kann entstehen, wenn Sie eine Verletzung eigener Schutzrechte vermuten oder selbst mit entsprechenden Vorwürfen konfrontiert werden. In der Beratung prüfen wir den Sachverhalt, die vorgelegten Ansprüche und die verfügbaren Unterlagen. Ziel ist eine nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung über das weitere Vorgehen.
Was Sie zum Beratungsgespräch mitbringen können
- Angaben zur Marke, zum Unternehmensnamen oder zur technischen Entwicklung
- Vorhandene Anmeldungen, Registerauszüge und Schutzrechtsunterlagen
- Lizenzverträge, Vereinbarungen und bisherige Korrespondenz
- Bei einem Konflikt: vollständige Abmahnung oder Anspruchsschreiben einschließlich Anlagen
- Dokumentation der beanstandeten Nutzung, etwa Screenshots, Fotos oder Produktunterlagen
So gehen wir gemeinsam vor
Zunächst besprechen wir Ihr Vorhaben oder den bestehenden Konflikt und das von Ihnen angestrebte Ergebnis. Ich prüfe die Unterlagen, erläutere die rechtlichen Fragen und bespreche mit Ihnen Möglichkeiten und Risiken. Danach stimmen wir den Umfang der weiteren Beauftragung und die Vergütung ab. Bitte teilen Sie bei der Kontaktaufnahme bereits mit, ob konkrete Termine oder Fristen genannt wurden.
Häufige Fragen zum Patent- und Markenrecht
Kann ich mich schon vor dem Start einer neuen Marke beraten lassen?
Ja. Die Beratung kann bereits bei der Planung eines Markenauftritts ansetzen. Hilfreich sind Angaben zur geplanten Bezeichnung, den vorgesehenen Waren oder Dienstleistungen und den Märkten, in denen Sie tätig werden möchten.
Prüfen Sie auch Lizenzverträge?
Ja. Wir betrachten die konkrete Vereinbarung und Ihre Ziele, etwa den vorgesehenen Nutzungsumfang, die Vergütung und die Laufzeit. Allgemeine Fragen zu Geschäftsverträgen behandle ich auch im Handelsrecht.
Kann ich eine erhaltene Abmahnung prüfen lassen?
Ja. Bringen Sie das vollständige Schreiben mit allen Anlagen und dem bisherigen Schriftwechsel mit. Die Beratung umfasst die Prüfung des Vorwurfs und die Besprechung möglicher Reaktionen anhand Ihres Einzelfalls.
Ihr Anliegen zu Marken oder Schutzrechten besprechen: Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Horb am Neckar oder rufen Sie unter 07451 / 60041 an.